Rechtsgebiete

"Sie finden hier meine Schwerpunkttätigkeiten. Ich vertrete aber auch andere Rechtsgebiete!"
"Als Diplom-Verwaltungswirtin ist einer meiner Schwerpunkte das Verwaltungsrecht."
"Eine meiner wichtigen Kompetenzen liegt auch im Familienrecht."
"Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Erbrecht sind bei mir in guten Händen."

                                                                Verwaltungsrecht


"Ich biete Ihnen eine hohe Beratungsqualität und eine effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens!"
Im Verwaltungsrecht stehen sich Personen des Privatrechts (natürliche Personen und Gesellschaften) und Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Kreise, Ämter, Kammern und Zweckverbände etc.) gegenüber.

Personen des Privatrechts, die durch hoheitliche Maßnahmen, insbesondere Verwaltungsakte beschwert sind, können nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren das Verwaltungsgericht anrufen.

Aufgrund meiner Ausbildung und langjährigen Berufserfahrung sowohl in der Kommunal- als auch in der Landesverwaltung, kann ich Ihnen besonders schnell, effektiv und fundiert bei rechtlichen Problemen mit Behörden helfen.

Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes berate ich auch in beamten- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten sowie in tarifvertraglichen Fragen.

Behördenleitungen biete ich meine Unterstützung in Fragen des Bauplanungs- und Raumordnungsrechts sowie in abgabenrechtlichen Angelegenheiten an.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und über die Bereiche der außergerichtlichen Beratung und prozessualen Vertretung.


                                                                    Familienrecht


 "Das Familienrecht ist eine komplexe Materie, die durch die Besonderheiten eines jeden Einzelfalls gekennzeichnet ist."

Ich übernehme familienrechtliche Mandate aus den Bereichen

- Trennung und Scheidung
- Unterhalt
- Umgangs- und Sorgerecht
Familiensachen im Sinne des § 111 FamFG sind Scheidungsverfahren und Versorgungsausgleichssachen, Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren, Kindschafts- und Gewaltschutzsachen.

Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung kommt es für Eheleute und nichteheliche Lebenspartner häufig zu tiefgreifenden Konflikten, die sich noch verschärfen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

In der Zeit der Trennung sollten bereits wichtige vermögensrechtliche Fragen geregelt und möglichst einvernehmliche Regelungen in Bezug auf die gemeinsamen Kinder gefunden werden.
Das Maß der persönlichen Betroffenheit gebietet dabei eine sorgfältige und einfühlsame Betrachtung der jeweiligen Lebensverhältnisse mit Blick auf die Folgen und Auswirkungen für die Zukunft.

Ich unterstütze Sie bei sämtlichen Fragestellungen und Problemen, die sich infolge einer Trennung und einer gegebenenfalls nachfolgenden Scheidung ergeben. Dabei berate ich Sie aufgrund hoher Qualifikation und Praxiserfahrung mit großem Einfühlungsvermögen, Diskretion und Loyalität.

Auch falls eine Pflegschaft einzurichten ist oder eine Person unter Vormundschaft zu stellen ist, können Sie sich an mich wenden. Ich helfe Ihnen auch gegenüber Vertretern des Staates bei Umgangs-und Sorgerechtsentziehungen.


                                                        Erbrecht

"Gut beraten heißt zuhören, analysieren, Lösungen entwickeln."
Das gesetzliche Erbrecht wird den Wünschen und Vorstellungen der Beteiligten häufig nicht mehr gerecht. Regelungsbedarf besteht insbesondere bei Patchwork Familien.

Familien sind daher gut beraten, sich den Regelungsbedarf von einem fachkundigen Rechtsanwalt aufzeigen zu lassen, da unser Erbrecht auf Blutsverwandtschaft basiert. Deshalb sollten Sie schon im Vorfeld tätig werden. Ich kann Ihnen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und Vorschläge für Ihr Testament ausarbeiten.

Regelungsbedarf besteht seit Wirkung der EU-Erbrechtsverordnung (EU-Erb VO) ab dem 17.8.2015 auch für Deutsche, die entweder im EU-Ausland leben oder dort über Immobilien verfügen. Auch in Deutschland lebende EU-Ausländer sollten wissen, dass künftig das Erbrecht des Staates zur Anwendung kommt, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Auch bei der erbrechtlichen Nachfolgeplanung von Unternehmen sind Besonderheiten zu berücksichtigen.
Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftssteuern kann große Werte vernichten.

Die anwaltliche Begleitung des Erbprozesses sorgt für einen geregelten Ablauf bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen.

Auch helfe ich Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung und der Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Rechtliche Beratung biete ich auch für die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und  Patientenverfügungen an.

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